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  • silverman johnson

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Re: Bundesanwaltschaft ist zuständig

Helmut Lorscheid schrieb am 31. Oktober 2011 20:57

> Die Tatsache, dass die Mitglieder einer deutschen
> Wahlbeobachter-Delegation nur knapp einem Handgranatenangriff in
> Sirnak, einer  kurdische Stadt an der Grenze zum Irak entgingen, der
> mit großer Wahrscheinlichkeit von Angehörigen türkischer
> Sicherheitsorgane ausging, sind Bundesbürger direkt betroffen. Es
> liegt ein begründeter Anfangsverdacht gegen die im einzelnen noch
> unbekannten Angehörige der türkischen Armee vor. Deshalb muß die
> Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnehmen und kann die Aufnahme
> von Ermittlungen nicht verweigern.
> Bei dem Anschlag wurden 12 Personen zum Teil lebensgefährlich
> verletzt. .

Ich habe das gerade durchgelesen  
und dabei die Melodie der "Wochenschau" geträllert.

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