Simulacrum schrieb am 1. November 2011 13:10
> Aber wie sieht es mit den anderen Angeklagten aus, z.B. dem Herrn aus
> der Überschrift?
Der OP sprach von Selbigen, wenn sie hier in Dtl sind, dann sind sie
ebenfalls Gesandte und unterliegen den selben Regeln. Wenn sie nicht
hier sind, kann man sich einen deutschen Haftbefehl sonstwo
hinstecken.
Aber ganz ab davon: Ich bezweifle, dass überhaupt ein Verfahren
eröffnet wird, da die Bundesanwaltschaft die Zuständigkeit (aus
meiner Sicht zurecht) abstreiten wird.
> Aber wie sieht es mit den anderen Angeklagten aus, z.B. dem Herrn aus
> der Überschrift?
Der OP sprach von Selbigen, wenn sie hier in Dtl sind, dann sind sie
ebenfalls Gesandte und unterliegen den selben Regeln. Wenn sie nicht
hier sind, kann man sich einen deutschen Haftbefehl sonstwo
hinstecken.
Aber ganz ab davon: Ich bezweifle, dass überhaupt ein Verfahren
eröffnet wird, da die Bundesanwaltschaft die Zuständigkeit (aus
meiner Sicht zurecht) abstreiten wird.