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  • DasWoelfchen

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Strafrecht auf "juristische Personen" anwendbar machen...

bismarckhering schrieb am 20. Februar 2013 17:09

> DasWoelfchen schrieb am 20. Februar 2013 13:19

> > [...]
> > Bei dem Tatumfang wäre nach deutschem Recht u.U. eine Haftstrafe von
> > 10 Jahren durchaus gerechtfertigt.

> Seit wann werden Wirtschaftsverbrecher 
> in Deutschland zur Verantwortung gezogen? 

> Die werden sich -wie üblich- per Bauernopfer freikaufen.
Ich persönlich finde, dass "juristische Personen" auch im Bereich des
Strafrechts "natürlichen Personen" gleich gestellt werden. Selbst bei
den Bauernopfern fällt ja auf, dass oftmals die "Unternehmenskultur"
die Taten ermöglichte oder gar begünstigte. Somit ist das
Unternnehmen selbst nach diesem Bauernopfer nicht aus dem Schneider,
da ja immer noch Wiederholungsgefahr besteht!

[Edit: Typo]

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