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  • reinhold58

843 Beiträge seit 04.04.2010

Re: mehrheitsentscheidung

und wenn die Wahlbeteiligung 1% beträgt, dann zählt immer noch die
Stimmverteilung innerhalb dieses Prozents. Und auch die 5% Klausel
bezieht sich dann auf die abgegebenen Stimmen. Wie willst Du denn
eine repräsentative Demokratie anders organisieren?

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