Daten sind doch wohl Eigentum desjenigen der
sie erzeugt und oder auch für ihre Erzeugung bezahlt.
Dies ist im vorliegenden Fall der Patient.
Demnach liegt ein Eigentumsdelikt vor, wenn diese
Daten ohne Zustimmung oder gar ohne Bezahlung
von anderen genutzt werden.
Ist das die Rechtslage, oder sehe ich das falsch?
Das Eigentum ist doch eines der höchsten Rechtsgüter in der BRD.
Die Krankenkassen, als Vereinigung von Patienten, sollten
dieses Eigentum ihrer Versicherten schützen und gegebenenfalls
zum Wohle ihrer Versicherten wirtschaftlich nutzen.
Der Patient bezahlt die ärztliche Leistung, somit erwächst
keinerlei Anspruch der Ärzteschaft, Apotheken, KKV und nachgelassen
Organisationen auf die so erzeugten Daten.
MfG Bernays
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.09.2023 09:10).