Jeder Politiker und jeder Behördenmitarbeiter, der sich anmaßt, derartige "Kontaktbeschränkungen" nicht nur zu verkünden, sondern auch durchzusetzen, steht mit einem Bein im Gefängnis.
Grundgesetz Artikel 8:
"(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Der Gesetzesvorbehalt in Satz 2 betrifft ausdrücklich nur Versammlungen unter freiem Himmel. Eine Beschränkung des Treffens von Deutschen in Wohnungen ist damit keineswegs verbindlich, sondern eindeutig verfassungwidrig und damit unwirksam. Die gewaltsame Auflösung von Treffen in geschlossenen Räumen, wie dies in den vergangenen Tagen in verschiedenen Bundesländern geschehen, ist, sofern die Teilnehmer ausnahmslos Deutsche sind, ein Versuch unveränderliche Grundrechte der Bürger zu beschneiden und damit ein Versuch die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.