Nein, muss Sie nicht. Schon gar nicht Ihrem Arbeitgeber. Die Wohnung ist heilig. Was soll das denn für ein Arbeitgeber sein? Den sollte man einmal über Grundrechte aufklären oder gleich vor den Kadi zerren. Den Vertarg will Ich sehen, wo das drin steht. Ein Fest für meinen Anwalt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.01.2021 08:30).