Netztyle schrieb am 12.01.2021 08:33:
Ich wollte es auch nicht glauben aber ich würde es nicht schreiben, wenn es nicht eine fundierte Aussage wäre. Ich war auch schockiert. Sie ist verbeamtet und arbeitet für eine städtische Behörde in Rheinland-Pfalz.
Dann sollte sie ihrem Arbeitgeber einen Untermietvertrag anbieten und ihm das Homeoffice komplett, inkl. Kantine und Einrichtung, in Rechnung stellen. Dann hätte er, aber auch nur eventuell, das Recht, den Arbeitsplatz zu inspizieren.
Eine andere, sehr unwahrscheinlich für eine Beamte, Möglichkeit wäre, dass sie eine Verpflichtungserklärung oder einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach der DS-GVO unterschrieben hat - da sind die Kontrollrechte automatisch mit drin.