Ansicht umschalten
Avatar von Carl (3)
  • Carl (3)

146 Beiträge seit 03.10.2020

Stimmt doch gar nicht..??

Wo in der verordnung steht denn dass der Aufenthalt in privaten Räumen bußgeldbewährt geregelt ist? Gilt doch nur für öffentliche Räume, oder? Liegt die Autorin da nicht falsch?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten