Wo in der verordnung steht denn dass der Aufenthalt in privaten Räumen bußgeldbewährt geregelt ist? Gilt doch nur für öffentliche Räume, oder? Liegt die Autorin da nicht falsch?
Wo in der verordnung steht denn dass der Aufenthalt in privaten Räumen bußgeldbewährt geregelt ist? Gilt doch nur für öffentliche Räume, oder? Liegt die Autorin da nicht falsch?