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  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Die Ex-post Beurteilung des Wahrheitsgehaltes von solchen Aussagen ...

MartinDJR schrieb am 04.10.2024 14:11:

Müßte mal genauer nachschauen, was im Jugoslavien-Krieg so alles verlautbart wurde.

1992 hat die UNO bestimmte Verbote für die Serben verhängt: Ein militärisches Flugverbot zum Beispiel.

Die Serben hätten sich auf die Aussage verlassen können: "WENN ihr die Bosnier und Kroaten nicht angreift, greift die NATO euch nicht an."

... allerdings haben die Serben Luftangriffe auf eine Stadt an der Bosnisch-Kroatischen Grenze geflogen.

Konnte sich die Ukraine auf die Aussage Russlands: "Wir greifen die Ukraine nicht an" (und zwar ohne das Wort "wenn" darin) auch verlassen?

....ist ohne Kontext bestenfalls mehrdeutig. Sie ist aussagenlogisch wahr bis zum Zeitpunkt des Angriffsbeginns. Dann mag der Kreml verkünden: "Und jetzt beginnt eine Spezialoperation" und alles ist aussagentechnisch weiterhin völlig korrekt. Wer ihn der Lüge bezichtigt, bekommt zu hören: "Nichtangriff war gestern".
Mit diesen etwas platten Beispielen soll verdeutlicht werden, daß Verlautbarungen nicht nur auf ihren Wortlaut sondern auch auf ihren Gültigkeitsbereich hin geprüft werden müssen. Die "Capt'n Obvious Parolen" lassen sowas doch meistens offen. Wozu sind sie also nütze? Mehr als Schlagzeilen fällt mir nicht ein.

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