Da ist was dran. Das wird auch immer wieder kritisiert, so z.B. zuletzt:
Der Gesetzgeber verpflichtet die Rentenversicherung Rentenleistungen auszuzahlen, für die nie Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte bzw. versicherungsfremde Leistungen). Die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) quasi verauslagten Beträge werden von den Bundesregierungen nur zum Teil erstattet. Es entsteht eine Deckungslücke.
Allerdings kommt derartige Kritik in den großen Medien kaum, nur am Rande vor.