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  • Jens Baumeister

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Aufrechnung von Arbeiten

Mit der Gleichsetzung von externer Arbeit und Hausarbeit wird
kaschiert, dass der Ertrag der so geleisteten Arbeiten sehr
unterschiedlich ist. Wenn Arbeitsstunde = Arbeitsstunde wäre, dann
müssten schließlich ein Fließbandarbeiter und ein Topmanager dasselbe
Gehalt beziehen.

Die Tätigkeiten, die eine Person im Haushalt erbringt, haben einen
Marktwert, der sich am Gehalt von Haushaltshilfen abschätzen lässt,
derzeit etwa 10 EUR / Std.

Das mag auf den ersten Blick gar nicht so tragisch klingen, aber der
eigene Haushalt ist ein Job, bei dem es keine Chancen auf Beförderung
gibt, kein Anspruch auf Rentenleistung, etc. entsteht. Das wird zwar
in einem Nachsatz angerissen, ist aber ein Punkt der m.E. die ganze
Rechnung sehr fragwürdig macht.

Und über die Doppelbelastung sagen die Zahlen in dieser Form gar
nichts aus: Die wäre nämlich auch dann gegeben, wenn jemand auf eine
Stelle, die die oben angegebenen Möglichkeiten bietet, verzichtet, um
den Haushalt zu führen. Diese Person hätten dann zwar keine größere
zeitliche Belastung, hätte aber berufliche Opfer gebracht - auch eine
Art von Belastung, die sich auch volkswirtschaftlich niederschlägt;
zumindest wenn wir davon ausgehen, dass die Person im Berufsleben
einen Ertrag von mehr als 10 EUR/Std. erwirtschaftet hätte. Aber
solche Auswirkungen fallen bei dieser Auswertung vollkommen unter den
Tisch.

Jens
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