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  • GBöttcher

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2017

Die Geschichte der "Bewahrungsgesetze" bitte nicht vergessen!

"Zum 01. 09.1969 wurde dann auch der § 42 d StGB aufgehoben. Die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift gem. des § 73 BSHG wurde mit der Begründung 1967 vom BVerfG bejaht, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, seine Bürger durch Zwangsmaßnahmen wie Pflichtarbeit oder Freiheitsentziehung zu erziehen und zu bessern. Dazu hatte das BVerfG im Urteil am 15. 12. 1970 zum dementsprechende Inhalt des § 26 BSHG a.F. in ständigen Rechtsprechung zur Einweisung arbeitsunwilliger Sozialhilfeempfänger zur Arbeitserziehung nur das BSHG betrachtet ohne auch nur annähernd mit dem JWG iZm. dem Art. 12 GG bei Jugendlichen auseinander zu setzen und im Urteil mit zu berücksichtigen."
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elkawe/F%C3%BCrsorge_und_F%C3%BCrsorgeerziehung_von_1945_-_1991

Siehe auch:
Matthias Willing: Das Bewahrungsgesetz (1918–1967). Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, ISBN 3-16-148204-2

Lebenslang politisch besonders engagiert für die sogenannten Bewahrungsgesetze, vor, während, und mitverantwortlich für Einführung nach der Hitlerregierung, war übrigens die katholische "Fürsorgerin" und "Sozialpolitikerin" Helene Wessel, MdB, eine überzeugte Eugenikerin, welche Hitlers "Sozialpolitik" in mehreren Schriften als unzureichend kritisierte, "die Gesellschaft vor dem schädlichen Einfluss der Asozialen zu schützen". Die Stadt Dortmund errichtet gerade ein Denkmal für diese "Mutter des Grundgesetzes".

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