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  • phute

mehr als 1000 Beiträge seit 28.03.2002

In Österreich...

Müssen Arbeitgeber nach längerer Mitgliedschaft im Betrieb mit einer
sog. Abfertigung abgefunden werden, wenn man sie kündigt. Die
Abfertigung bemisst sich aus der Verweildauer in einem Unternehmen. 
Lediglich bei einer fristlosen Entlassung kann das Unternehmen die
Abfertigung die dem Arbeitnehmer zustünde einbehalten.
Die BIlla Gruppe hat eine tolle methode gefunden wie man Mitarbeiter
die ein gewisses Alter und eine gewisse Verweildauer im Betrieb
überschritten haben genial los wird.
Man plaziert in deren Spind einfach ware und feuert sie fristlos
wegen Ladendiebstahls. Die Gewerkschaft warnt ältere Arbeitnehmer
seit Jahren intern, darauf zu achten, was in deren Spind rumliegt.
Als ich das erfahren habe, war mein letzter Billa (eigentümer Rewe)
besuch getätigt.
Der Einzelhandel ist ein einizges Verbrechen.
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