Gibt es im Schienenverkehr denn keine Tarifverträge, in denen die Arbeits(-zeit)bedingungen geregelt sind? Wenn bei Piloten/Flugbegleitern z.B. im Ausnahmefall einmal die maximale Flugdienstzeit überschritten werden muß, erhöht sich im Anschluß daran die zustehende Ruhezeit.