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Avatar von venice12
  • venice12

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2015

Re: Was viele Bahnkunden nicht wissen

Gibt es im Schienenverkehr denn keine Tarifverträge, in denen die Arbeits(-zeit)bedingungen geregelt sind? Wenn bei Piloten/Flugbegleitern z.B. im Ausnahmefall einmal die maximale Flugdienstzeit überschritten werden muß, erhöht sich im Anschluß daran die zustehende Ruhezeit.

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