venice12 schrieb am 24.01.2024 13:30:
Gibt es im Schienenverkehr denn keine Tarifverträge, in denen die Arbeits(-zeit)bedingungen geregelt sind? Wenn bei Piloten/Flugbegleitern z.B. im Ausnahmefall einmal die maximale Flugdienstzeit überschritten werden muß, erhöht sich im Anschluß daran die zustehende Ruhezeit.
Natürlich gibt es das. Wobei die gesetzlichen Regelungen schon gut sind (maximal 10 Stunden Arbeit an Mo bis Sa und höchstens 12 an Sonntagen).