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  • Rumbalotte

769 Beiträge seit 06.01.2024

Re: Was viele Bahnkunden nicht wissen

GrenSo schrieb am 24.01.2024 14:31:

venice12 schrieb am 24.01.2024 14:08:

38 oder 35 Std/Woche sagt nichts darüber aus, wie lange eine Schicht maximal sein darf, was bei Überschreitungen passiert und welche Mindestruhezeiten es dazwischen gibt.

Richtig, denn dafür gibt es das Arbeitszeitgesetz, dass das Maximum eindeutig regelt.

Leider nicht ganz eindeutig bzw. von den Arbeitgebern verwässert:

So gilt (auch bei der DB) eine Gastfahrt im Zug nicht als Arbeitszeit, obwohl sie zu 100% bezahlt wird. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten, die als gesetzeskonform gelten:

04:00 Uhr Dienstbeginn 04:00 bis 11:00 Uhr - Fahrt als Reisender im Intercity von Stuttgart nach Hamburg 11:00 bis 17:00 Uhr - Fahrt eines Güterzuges von Hamburg nach Mannheim 17:00 bis 17:45 Uhr - Pause in Mannheim 17:45 bis 21:45 Uhr - Fahrt eines weiteren Güterzuges von Mannheim nach Ulm 21:45 bis 23:00 Uhr - Fahrt als Reisender im Intercity von Ulm nach Stuttgart 23:00 Uhr Dienstende

(stark vereinfacht dargestellt)

Gesamte Anwesenheitszeit: 19 Stunden
Pause: 45 Minuten
Bezahlte Zeit: 18 Stunden und 15 Minuten
Davon Arbeitszeit ("schutzwürdig"): 10 Stunden

Soweit zur "eindeutigen" Regelung durch das Arbeitszeitgesetz. Je nach Unternehmen kann der Tarifvertrag dieses Vorgehen gestatten.

Überdies gibt es auch freiberufliche Lokführer - für diese gilt gar kein Arbeitszeitgesetz.

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