B.Eckstein schrieb am 24.01.2024 13:36:
Gegen die RZ-Verstösse vorzugehen, fände ich super. Aber davon erzählt Weselski ja nie was.
Ruhezeit Verstöße zu melden ist nicht die Aufgabe einer Gewerkschaft, sondern des Betriebsrats, wenn vorhanden, oder des jeweiligen Angestellten oder der Person, die diesen Verstoß feststellt. Das dagegen Vorgehen, durch Strafen, Auflagen usw. ist dann im Nachgang die Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.01.2024 14:26).