Fast jedes SGB Urteil in Landesebene ist ein individuelles dank des sektierisch(segregation) Aufbau und Ablauf des Bundesarbeitsministerium und kann schlecht auf andere Fälle übertragen werden.
Divide et impera a la Bertelsmann.
Die Sozialgerichte sind durch Klagen überlastet.
Viele Klagen werden schon bevor sie "Im Namen des Volkes" geurteilt werden, gelöst, geklärt.
Viele Einstweilige Anordnungen aber auch Untätigkeitsklagen kommen dazu.
Die Sozialgerichte haben/hatten eine Abteilung in der beim Sozialgericht Angestellte die Widersprüche der MobbCenter bearbeiten.
Dazu benötigen sie Einsicht in die Akten, die häufig digital in Datenbanken gespeichert sind.
Jeder kann Akteneinsicht/Kopie nach dem BDSG vornehmen. Dazu benötigte ich keinen Rechtsanwalt.
Dazu sollte man sich an die Datenschutzbeauftragten der Länder, notfalls Bundesebene wenden.
Der Verdacht und die Vermutung liegt seh nahe, dass die Landessozialgerichte Fachliche Weisungen für die MobbCenter Angestellten erstellen.
Der Grund ist einfach.
Die Mitarbeiterfluktuationsquote, Krankenstand der MobbCenter ist groß, viele werden mit einem Zeitarbeitsvertrag eingestellt.
Mir bekannt, ein arbeitsloser Chemiker(>50) wurde als Gruppenleiter im MobbCenter eingestellt.
Das ein Chemiker von dem komplizierten SGB nicht viel versteht, dürfte nachvollziehbar sein da auch normale Rechtsanwälte von der Materie kaum Ahnung haben.
Ebenso der hilflose Versuch die gekündigten Telekom Beamten(Auffanggesellschaft!) als SGB Mitarbeiter zu gewinnen, ist fehlgeschlagen.
Es gibt eine bundesweite Datenbank in der "Vermittlungshemmnisse" und psychologisches Profiling festgehalten werden.
Ein psychologisch inkl. medizinisches Profiling über millionen Personen, wenn nicht sogar alle Bundesbürger. S. Meldegesetz.
Paar Fakten, über die Suche z.B. Kodiak erhält man die Datenstruktur die abgefragt werden kann. Seite 26
1915.39 KodiaK
Dort stehen weitere psychologische Testmöglichkeiten die die BA durchführen kann. Also auch noch eine JC-medizinische Abteilung in der willkürliche Diagnosen erstellt werden.
Können die Sozialgerichte, Kammern diese Daten ebenso abfragen?
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtiw/%7Eedisp/l6019022dstbai378039.pdf
In dem System werden unter anderem Informationen zu Suchtkrankheiten, Verschuldung und schwierigen Familienverhältnissen der Arbeitslosen gespeichert.
Auf diese Daten können alle rund 100.000 Mitarbeiter der Behörde zugreifen. Lokale Einschränkungen gibt es nicht.
https://netzpolitik.org/2009/die-agentur-fuer-arbeit-ist-beim-datenschutz-eine-katastrophe/
Hinzu kommt das neue Meldegesetz.
Das Meldewesen wurde in Deutschland erweitert und bis zum 1.11.2015 umgesetzt.
Totale Kontrolle im Meldewesen
https://erdenherz.wordpress.com/2015/10/15/skandalgesetz-totale-kontrolle-im-meldewesen-ab-dem-1-november-2015/
Vergleich mit 1933
https://erdenherz.wordpress.com/2015/10/25/nochmals-zum-meldegesetz-geschichte-des-meldewesens-und-weitere-skandale/#skandale
http://www.ironmountain.de/news/2013/impr10182013.asp
http://www.spreezeitung.de/15283/zypries-schaeuble-abkommen-sichert-us-datenzugriff-kuendigen/
Bundestag Unterrichtung
http://www.spreezeitung.de/img/Datenabkommen.pdf
Der Online-Abgleich mit deutschen Fingerabdruckdatenbanken.
Weiterhin die Übermittlung von persönlichen Informationen über - Gesundheit, - Sexualleben - Gewerkschaftszugehörigkeit.
Wozu diese Daten bei "schwerwiegenden Straftaten" benötigt werden, wird nicht beantwortet.
https://netzpolitik.org/tag/meldegesetz/feed/
Es scheint das sich der Staat sehr weit vom Grundgesetz inkl. Gewaltenteilung entfernt hat.
Es sind keine Einzelfälle in denen MobbCenter Angestellte selbst vor Gericht lügen, Unterlagen verschwinden und SGB Richter komische Urteile sprechen.
Richter und Henker in einem.... Und vor allem nun auch noch medizinische Diagnostiker.