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  • grechlni

mehr als 1000 Beiträge seit 10.08.2005

Re: Die psycholgische Wirkung erarbeiteten Erfolgs

Isidorus schrieb am 02.04.2017 18:36:

Nun, du hast lauter Dinge aufgezählt, die eine Gegenleistung darstellen.
Diese Sachverhalte ließen sich typischerweise über Abgaben oder auch Nutzungsgebühren abbilden.

Nein.

Aber was ist mit der Zahlung von Sozialhilfe? Das ist keine Gegenleistung für den Steuerzahlenden, das ist einfach nur: Das Geld wird dem einen weggenommen und dem anderen gegeben (aka "Raub").

Auch nicht.

Dass oben geschilderte Sachverhalte über die Steuer finanziert werdne, dient einzig dem Zweck, Umverteilung und Raub zu rechtfertigen und zu verschleiern.

Ernsthaft nicht zu beantworten.

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