Isidorus schrieb am 02.04.2017 18:30:
> Es gibt einen Unterschied zwischen Erniedrigung und Entwürdigung.
Nein, denn eine Erniedrigung ist ein Angriff auf die Würde.
> Da die Würde einen absoluten Schutz genießt ist es nicht statthaft, deren Bedeutung
> so stark auszuweiten, dass man daraus z.B. ein Recht auf Raub ableitet für jene,
Ahja ...
> Es verstößt nicht gegen die Würde, einem Lebewesen zuzumuten, Mühe für den
> eigenen Erhalt aufzuwänden.
Hat auch niemand behauptet.
Die Frage ist eher, ob die Methoden, die in Deutschland tagtäglich angewendet werden, nämlich mit der Drohung des Entzugs des soziokulturellem Existenzminimums, welches vom BVerfG als _unverfügbar_ in laufender Rechtsprechung deklariert ist und damit ein Entzug dessen verfassungswidrig ist, noch als zumutbar deklariert werden können.