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  • Karoma

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2012

Re: Die psycholgische Wirkung erarbeiteten Erfolgs

Isidorus schrieb am 02.04.2017 21:36:

> Wenn etwas gegen den Willen mit Gewalt weggenommen wird um es einem anderen zu
> geben, dann ist das Raub.
> Und wenn der Staat dabei hilft, ist es es eben legaler Raub, aber der Kerntatbestand des
> Raubes ist uaf jeden Fall erfüllt.

Nein, du erhälst dafür eine Gegenleistung. Namentlich Friede. Aber wenn du darauf stehst, ausgeraubt zu werden, kannst du auch gerne in die USA ziehen, wo es ja diesen staatlichen "Raub" ja nicht gibt.

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