Isidorus schrieb am 02.04.2017 14:59:
Warum genau sollte man dir dann fürderhin nur noch Jobs anbieten dürfen mit 90.000 € Minimalgehalt?
Wenn das System für so eine Ausnahme nicht taugt, dann taugt es generell nichts.
dafür gab es· so weit mir bekannt, genauso Ausnahmeregelungen wie bei anderen Gesetzen - so gab es z.B. bei der Berechnung von Hilfen zur Wochen- oder Tagespflege (Jugendamt) die Regelung, dass eine private Haftpflichtversicherung berücksichtigt wird bei der Ermittlung des Einkommens, allerdings gab es dann dort eine sinngemäß lautende Bestimmung, dass dies innerhalb eines akzeptablen Rahmens sein müsse, d.h. wenn du jetzt meinst, du müsstest du Hyperdupersuperluxusversicherung abschließen für 140 Euro im Monat, wurde dies dennoch nicht zur Gänze angerechnet.
Genauso ist es bei vielen anderen Gesetzen auch, es gibt deshalb ja Begriffe wie "Angemessener Rahmen", "verkehrsüblicher Rahmen", "der allgemeinüblichen Grenzen" usw. usf.