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Avatar von propaganda.hilfs.kraft
  • propaganda.hilfs.kraft

mehr als 1000 Beiträge seit 10.10.2009

Nach Lesen des Blogs: Die Gegendarstellung ist gelogen!

Hallo,

ich habe den Blog kurz gelesen und die Gegendarstellung ist definitiv gelogen.

Es ist so, dass vor Gericht immer im Zweifel für den Leistungsempfänger entschieden wird ...

Das stimmt so definitiv nicht und ich kenne genug Gegenbeispiele. In diesen gab es sogar keine Zweifel an der Unrechtmässigkeit der Sanktionen, aber die Richter haben diese Sachverhalte unter den Teppich gekehrt und dazu sogar in mindestens einem Fall den Beisitzern wichtige Unterlagen vorenthalten. Diese Unterlagen sind dem Sozialgericht zugegangen, ich habe die Kopie mit Eingangsstempel zur Einsicht vorgelegt bekommen, aber der Beisitzer hatte von diesen Unterlagen keine Kenntnisse. Das Gespräch mit dem Beisitzer haben zwei Personen geführt und wir waren nach diesem Gespräch doch etwas erstaunt wie weit unser Rechtsstaat am Ar$ch ist.

MfG

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