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  • H.-W. Janßen

mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2001

Warum mit dem SGB eine grundgesetzwidrige Praxis herrscht

Ich kram das nochmal hervor, da es an anderer Stelle in den Tiefen eines Endlosthreads verschwand.

In der Analyse der Gründe ein SGB-II grundgesetzwidrig und in seiner jeweiligen Umsetzung nocheinmal durch EGV UND Dienstanweisungen - internen Belohnungssystemen an die Mitarbeiter - derart restriktiv auszugestalten, sind selbst in einem Gutachten (diese Gutachten in allen Ehren) zum Verfahren am BVerfG nicht ausreichend beschrieben, weil diese "nur" für die Klärung einer Grundgesetzkompatibilität zu weit reichen (s. Hannemann.de u.A. Tacheles-Gutachten).

Will man der Beantwortung der Frage nach dem WARUM eines dieser Art galoppierenden sich ständig selbstverstärkenden Restriktionen und dem Bedürfnis lückenloser Überwachung des Bürgers bis ins allerkleinste Private auf den Grund gehen, bedarf es mehr, als der Frage nach Grundgesetzkompatibilität.

Im Grunde geht es tatsächlich um die Systemfrage Kapitalismus; ist die immer restriktivere Grundhaltung ggü. der lobbylosen Klasse Ausdruck eines aus allen Fugen schießenden globalen Expansionsdynamik (auf Grund einer in seinen Machtgrundlagen des Westens erodierenden Dominanz), und ob wir uns das weiter gefallen lassen.

Das Folgende stammt aus:
Soziale Ungleichheit schadet der Gesellschaft (Prof. Dr. Klaus-Jürgen Bruder)
-> https://www.rubikon.news/artikel/soziale-ungleichheit-schadet-der-gesellschaft

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Das fängt bei der ökonomischen Basis an: Der Anteil, den EU und USA am globalen Bruttoinlandsprodukt halten, ist — kaufkraftbereinigt — binnen nur eines Jahrzehnts von 40 auf rund 32 Prozent gefallen. Die überwältigende militärische Macht der NATO-Staaten hat außer Zerstörung nichts eingebracht: Keinen der Kriege, die sie von Libyen bis Afghanistan geführt oder zumindest angezettelt haben, haben sie gewinnen können.

"Geht man davon aus, dass es an der Vergesellschaftung der entscheidenden Produktionsmittel vorbei höchst wahrscheinlich keine Rettung der Zivilisation gibt (Rosa Luxemburg: Sozialismus oder Barbarei), so können sie keine Antwort haben, da sie sich aus Gründen der Vernunft selbst abschaffen müssten."

Für den Erhalt ihres Systems haben sie aber doch Antworten, sieht man einmal davon ab, dass diese Antworten uns immer näher an die Schwelle zum Atomkrieg bringen. Sie erledigen womöglich gerade das Herrschaftsinstrument bürgerliche Demokratie, weil ihnen die Diktatur ganz andere Möglichkeiten bietet. Sie bereiten sich auf mögliche Massenbewegungen vor, indem sie technisch weltweit alles unter Kontrolle bringen. Sie haben die Periode der Entspannung beendet, weil Kriege ihnen immer aus der Krise geholfen haben. Diana Johnstone hat für diese „Elite“ einen neuen Begriff gefunden: „MIMIC“ oder „Military Industrial Media Intelligence Complex“.

Dass das so oder so auf Dauer nicht funktionieren kann, begreifen sie vielleicht aus ihrem Klasseninteresse heraus wirklich nicht.

Das Verleugnen der Probleme, ihrer Ursachen, es ist nicht Dummheit, sondern Klasseninteresse: man möchte die Bedingungen seiner Klassenherrschaft um keinen Preis preisgeben: Die gesellschaftliche Ungleichheit. Und zwar jene Ungleichheit, die die Klassenstruktur der Gesellschaft begründet: Deren entscheidende Bedingungen nicht die Verteilung des Reichtums ist, sondern dessen Produktion. Sie findet unter Produktionsverhältnissen statt, in denen die Produktionsmittel Privateigentum sind, statt gesellschaftliches Eigentum der Produzenten. Deshalb auch der zu allem entschlossene und ohne jede rationale Besinnung geführte Krieg gegen alles, was an diese Bedrohung des Privateigentums erinnerte.

Diese Differenz steht im Zentrum — nicht nur der Kritik der politischen Ökonomie, sondern 
der anthropologischen Überlegungen, der Theorie der Entfremdung von Marx. In seinen Auszügen aus James Mills (1821/1823) Buch Eléments d’économie politique von 1844 hat er diese Differenz folgendermaßen entfaltet: Dass „ich arbeite, um zu leben, um mir ein Mittel des Lebens zu verschaffen“ ist der Zustand der Arbeit unter der Voraussetzung des Privateigentums. Unter dieser Voraussetzung ist Arbeit „Lebens-ENT-äußerung“ statt „freie Lebensäußerung“, statt „Genuß des Lebens“ zu sein.

„Unter der Voraussetzung des Privateigentums ist meine Individualität bis zu dem Punkte entäußert, dass diese Tätigkeit mir verhaßt, eine Qual und vielmehr nur der Schein einer Tätigkeit, darum auch eine nur erzwungene Tätigkeit und nur durch eine äußerliche zufällige Not, nicht durch eine innere notwendige Not mir auferlegt ist. Daher erscheint (meine Arbeit) nur noch als der gegenständliche, sinnliche, angeschaute und darum über allen Zweifel erhabene Ausdruck meines Selbstverlustes und meiner Ohnmacht.“
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