mesharu schrieb am 05.01.2019 16:25:
Wer keinen noch so gering bezahlten Job annimmt, genau dem drohen Sanktionen!
Das gesellschaftsfähige Motto lautet weiterhin: „Wenn du nicht tust, was wir für richtig halten, kannst du unseretwegen auch obdachlos werden.“
Nach diesem kapitalen Fehlschluss des Autors, erübrigt sich jeder weitere Kommentar zu seinem BGE Quatsch.
Oftmals werden im Hinblick auf eine BGE Idee die Sanktionen nicht erwähnt, dass war beim Gastmann Artikel anders. Mit den Sanktionen des Arbeitslosengelds II nimmt man Menschen die Freiheit, "Nein" zu schlechten Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen/Gehältern zu sagen.
Das sind die sogenannten "Arbeitsverweigerer", die nicht nur mit Rechenspielchen "nützlich für Arbeitnehmer" sind, sondern durch ihr berechtigte Handeln die Systemlogik offenlegen (könnten. Masse und so...)
Umkehrschluß: Ja-Sager und Aufstocker stützen das Sanktionsregime.