Ansicht umschalten
Avatar von cronos_the_master_of_time
  • cronos_the_master_of_time

mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.2002

Re: Zeiterfassung bei mobiler Arbeit und Homeoffice...

Hempel schrieb am 02.02.2024 23:53:

cronos_the_master_of_time schrieb am 02.02.2024 21:11:

B.Eckstein schrieb am 02.02.2024 17:12:

cronos_the_master_of_time schrieb am 02.02.2024 08:03:

...funktioniert bei uns mit einer digitalen Stechuhr. Und wenn man im Homeoffice Wäsche bügeln will, bucht man sich dafür aus. Heißt also: eingebucht bedeutet auch erreichbar, ausgebucht bedeutet nicht erreichbar. Wir haben ein Gleitzeitmodell mit Kernarbeitszeit.
Die genaue Abrechnung ist fair für alle und bietet trotzdem die gewünschte Flexibilität.

"Vertrauensarbeitszeit" bedeutet nur, dass der AG darauf vertraut, dass man unbezahlte Überstunden macht.

Gruss cronos

"Vertrauensarbeitszeit" kann auch bedeuten, dass der AG dem MA vertraut, das er seine Arbeitszeiten der Wahrheit entsprechend aufschreibt.

Es gibt also Vertrauensarbeitszeitmodelle, bei denen man Überstunden (auch und gerade im Homeoffice) aufschreiben und abfeiern kann? Die sind mir nämlich unbekannt, normalerweise steht bei solchen Regelungen ja drin, dass die Überstunden mit dem Lohn abgegolten werden...

Gruss cronos

Jein, Vertrauensarbeitszeit und Überstunden sind in der Firma für die ich arbeite zwei verschiedene Dinge.
Ü-Stunden sind vom AG verlangt, Vertrauensarbeitszeit nach 'normaler' Zeitaufschreibung.
Ü-Stunden werden laut meinem Vertrag auch mit dem Lohn abgegolten.

Vertrauensarbeitszeit hätte ja eigentlich bedeuten sollen, dass sich AG und AN vertrauen, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden- eben gerade ohne Kontrollen. Vertrauensarbeitszeit beinhaltet daher normalerweise gerade _keine_ Zeiterfassung.
Wenn Überstunden vom AG verlangt werden aber mit dem Lohn abgegolten werden (eben da Vertrauensarbeitszeit statt Zeiterfassung) ist ja wohl klar, wer bei dieser Regelung den anderen übervorteilt.
Dein Schreibbeitrag ist für mich aber etwas verwirrend: man könnte ihn nämlich auch so interpretieren, dass Zeiten zwar bis zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit aufgeschrieben werden (der AG hier also erstmal _nicht_ darauf vertraut, dass der AN seine Stunden abarbeitet, sondern im Bestfall nur darauf vertraut, dass er sie ehrlich aufschreibt), Überstunden dagegen dann nicht mehr aufgeschrieben werden.
Dass wäre eine Regelungen, die nochmal ein ganzes Stück nachteiliger für den AN ist. Leute, lasst euch nicht verarschen.

Gruss cronos

Bewerten
- +
Ansicht umschalten