perlmaster_ schrieb am 02.02.2024 10:10:
Es gab doch neulich ein Urteil laut dessen eine Zeiterfassung verpflichtend ist. Damit hat es sich ja dann sowieso mit der Vertrauensarbeitszeit. Natürlich wird hier wieder gemauschelt werden, das Problem ist hier immer, dass meist die Arbeitnehmer nicht geschlossen auftreten, was solche Themen angeht.
Die Erfassung widerspricht nicht der Vertrauensarbeitszeit.
Der AG kann seinem MA vertrauen, dass er seine AZ ordnungsgemäss erfasst. Der AG kann dazu ein einfaches Werkzeug bereit stellen. Das reicht schon. Und der MA sollte gehalten sein, auch seine Überstunden aufzuschreiben.
In Firmen, die ein Vertrauensverhältnis AG zu AN haben, klappt sowas.