perlmaster_ schrieb am 02.02.2024 10:10:
Es gab doch neulich ein Urteil laut dessen eine Zeiterfassung verpflichtend ist. Damit hat es sich ja dann sowieso mit der Vertrauensarbeitszeit. Natürlich wird hier wieder gemauschelt werden, das Problem ist hier immer, dass meist die Arbeitnehmer nicht geschlossen auftreten, was solche Themen angeht.
Wenn der Betriebsrat einer Betriebsvereinbarung zugestimmt hat, dann geht es auch ohne.
Wenn der Betriebsrat möchte, dass es eben so etwas gibt, dann muss man nicht anrufen, dann kann das der Betriebsrat machen. In Ö vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Kostet nichts.