Ansicht umschalten
Avatar von ollid
  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Collateralschäden gab es schon bei der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit

Gut verdienende, selbstständige ITler, welche temporär in Firmen Projekte realisierten, galten fortan als Scheinselbstständig und mussten in ein Angestelltenverhältnis wechseln, obwohl sie lieber selbstständig geblieben wären.
Dabei zielte das Gesetz primär auf gering qualifizierte und ausgebeutete Scheinselbstständige bei Paketdiensten und ähnlichem.

Und teils trifft es jetzt wieder die gleichen Leute, weil sie bisher als "Scheinangestellte" ihre Arbeitszeiten frei und eigenverantwortlich gestalten konnten. Häufig vom eigenen Büro/Homeoffice aus, das sie schon als Selbstständiger genutzt haben. Und nun kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten