https://www.golem.de/news/zeiterfassungspflicht-fuer-richter-gilt-arbeitzeiterfassung-nicht-sagen-sie-selbst-2304-173137.html
Darf dann jeder Arbeitnehmer für sich auch eine Ausnahme reklamieren, wenn er mit der bisherigen Regelung bei seinem Arbeitgeber zufrieden ist und sich nicht mit weiterer Bürokratie gängeln lassen will?