Ansicht umschalten
Avatar von foobar
  • foobar

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2000

Die Richter haben für sich schon eine Ausnahme reklamiert

https://www.golem.de/news/zeiterfassungspflicht-fuer-richter-gilt-arbeitzeiterfassung-nicht-sagen-sie-selbst-2304-173137.html

Darf dann jeder Arbeitnehmer für sich auch eine Ausnahme reklamieren, wenn er mit der bisherigen Regelung bei seinem Arbeitgeber zufrieden ist und sich nicht mit weiterer Bürokratie gängeln lassen will?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten