Erst mit gemessener Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer ein Maß seiner Ausbeutung.
Und kündigt sinnvollerweise.
Es reicht ja dann häufig schon aus, auf Überstunden- (oder auch finanziellen) Ausgleich zu pochen. Schließlich gibt es ja auch eine gesetzliche Pflicht, spätestens innerhalb eines Jahres einen ausgeglichenen Arbeitszeitsaldo zu haben. Kann man dann wunderbar einklagen. Ist halt aber gar nicht so wunderbar für viele Unternehmen ...