Critty schrieb am 11.09.2023 14:43:
Es reicht ja dann häufig schon aus, auf Überstunden- (oder auch finanziellen) Ausgleich zu pochen. Schließlich gibt es ja auch eine gesetzliche Pflicht, spätestens innerhalb eines Jahres einen ausgeglichenen Arbeitszeitsaldo zu haben. Kann man dann wunderbar einklagen. Ist halt aber gar nicht so wunderbar für viele Unternehmen ...
Oft läuft das aber so, dass dann Überstunden gekappt werden, selbst mit Zeiterfassung.
Das einzige, was hart gesetzt ist, sind die maximalen 10 Stunden am Tag, weil danach der Arbeitgeber in die Haftung z. B. für Wegeunfälle fällt.
Alle Arbeitszeitvereinbarungen inklusive enthaltener Überstunden im Gehalt und Kappung von Arbeitszeitkonten sind Bestandteil innerbetrieblicher Vereinbarungen. Wenn der Betriebsrat daran was ändern will, muss er klagen, mit ungewissem Ausgang.