ollid schrieb am 11.09.2023 17:35:
Gut verdienende, selbstständige ITler, welche temporär in Firmen Projekte realisierten, galten fortan als Scheinselbstständig und mussten in ein Angestelltenverhältnis wechseln, obwohl sie lieber selbstständig geblieben wären.
Dabei zielte das Gesetz primär auf gering qualifizierte und ausgebeutete Scheinselbstständige bei Paketdiensten und ähnlichem.Und teils trifft es jetzt wieder die gleichen Leute, weil sie bisher als "Scheinangestellte" ihre Arbeitszeiten frei und eigenverantwortlich gestalten konnten. Häufig vom eigenen Büro/Homeoffice aus, das sie schon als Selbstständiger genutzt haben. Und nun kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Diese Pflicht einer Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter hat jedes Unternehmern gemäß ArbZG schon zu erfüllen. Also die gesetzliche Verpflichtung gibt es schon lange in Deutschland. Auch Freelancer rechnen so Ihre Leistungen nach Stunden gegen über Ihren Auftraggebern ab. Die Methoden bei Paketdiensten und Ihren Mitarbeiter sind dabei keine Ausnahme.