foobar schrieb am 12.09.2023 20:48:
Sie kann sich einloggen, ohne zu arbeiten, und arbeiten, ohne sich einzuloggen, und beides kann der Arbeitgeber nicht kontrollieren. Die erfaßten Daten sind daher nicht aussagekräftig und letztlich basiert damit die Zeiterfassung rein auf Vertrauensbasis.
Schon richtig. Ich selber muss auch ein solches Zeiterfassungssystem bedienen (entweder durch Klicken auf einer Website oder durch Vorhalten eines Chips an einen "Kasten"), obwohl ich zu 100 % im Büro bin. Mitte des Monats muss ich ein von mir digital signiertes PDF, das meinen Stundenplan enthält, an meinen Vorgesetzten mailen.