netzgruft schrieb am 11.09.2023 14:20:
Steht gleich im ersten Absatz meines Beitrages:
Es geht hierbei um die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ... nicht um die Kontrolle des individuellen Arbeitnehmers ob er seine vertragliche festgesetzte Arbeitszeit erreicht ....
Ist ganz einfach ....
Das ist letztlich das gleiche.