foobar schrieb am 11.09.2023 14:56:
netzgruft schrieb am 11.09.2023 14:20:
Steht gleich im ersten Absatz meines Beitrages:
Es geht hierbei um die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ... nicht um die Kontrolle des individuellen Arbeitnehmers ob er seine vertragliche festgesetzte Arbeitszeit erreicht ....
Ist ganz einfach ....
Das ist letztlich das gleiche.
Seufz, Seufz ....
nein, natürlich ist das nicht das gleiche .... ich kann einen Arbeitsvertrag über 8h täglich haben (40h/5 Tage Woche) haben und trotzdem 10h arbeiten. Das ist vom Gesetz her abgedeckt, kein Problem. Aber 11h arbeiten am Tag ist mit keinem Arbeitsvertrag erlaubt (Gesetzliche Maximaldauer von 10h wird überschritten. Mehr sind in klar definierten Ausnahmefälle mal erlaubt)
Die gesetzliche Arbeitszeiterfassung kommt jetzt, weil zuviele Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer gegen die gesetzliche Vorgaben verstoßen haben.
Und ja, selbstverständlich kann man als Arbeitgeber/nehmer an dieser Stelle natürlich auch weiterhin betrügen ... nur jetzt ist es ein Verstoß gegen das Gesetz und wird geahndet was meist den Effekt hat das viele die es vorher nicht beachtet haben jetzt beachten und damit die Anzahl an Missbrauchsfällen reduziert wird.
Davon abgesehen hat der Arbeitnehmer damit jetzt auch ein Beweismittel in der Hand um gegen zuviele Stunden bzw Verstöße gegen Arbeitsvertrag wie auch gesetzliche Vorgaben vorzugehen.
Und Vertrauensarbeitszeit heißt immer nur: Der Arbeitgeber VERTRAUT darauf das der Arbeitnehmer länger arbeitet als er muss