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  • Turas

120 Beiträge seit 07.03.2023

Re: Und? Bleibt Vertrauensarbeitszeit jetzt weiter erlaubt

Wer sich auskennt weiß, es gibt in Deutschland ein Arbeitszeitgesetz. Schon deshalb muss die Arbeitszeit dokumentiert werden.
Dann ist es so, unser aller Entgelt, auch Lohn oder Gehalt genannt, wird in seinem Umfang u.a. Durch die Höhe der Arbeitszeit bestimmt. Wer 8 Stunden täglich arbeitet bekommt mehr als jemand mit 6 Stunden. Auch die Tätigkeit wird beschrieben. Ich habe also in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Tätigkeit zu leisten.

Interessant ist es bei den Personaldienstleistern also in der Zeitarbeit. Da kommt niemand auf die Idee, Vertrauensarbeitszeit einzuführen, weil weil es einen Vertrag mit dem Dienstleister gibt und nicht mit dem Mitarbeiter.
Noch etwas. Wenn ein Arbeitgeber das Ganze locker sieht und meint, dass die Arbeitszeit nicht mehr zu berechnen ist, kann er doch die vorhandene Zeiterfassungssoftware nutzen. Geht einfach.

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