bickerdyke schrieb am 11.09.2023 15:57:
Carvin schrieb am 11.09.2023 15:46:
Das Gericht hat doch entschieden das gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ( ua. Arbeitszeitgesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ) eine Arbeitszeiterfassung erforderlich ist. Ich denke das reicht nun vollkommen aus.
Wieso soll jetzt der Gesetzgeber noch vorschreiben wie das passiert? So kompliziert ist das doch nicht.
Wenn das Unternehmern die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst hat ist es selbst schuld wenn darauf hin eine Strafe/Geldbuße fällig wird.
Aber auf Grund welchen Gesetzes?
Zunächst möchte ich dafür werben keine überflüssigen Gesetze neu zu erfinden.
Im ArbZG ( Arbeitszeitgesetz) werden Regeln zur zulässigen Arbeitzeit der Mitarbeiter in einem Unternehmen benannt.
In §22,23 werden dazu Strafen und Bußgelder aufgelistet.
Diese Regeln können nur nachgewiesen und erfüllt werden wenn die Arbeitszeiten der Mitarbeiter im Unternehmen erfasst werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.09.2023 17:53).