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Avatar von netzgruft
  • netzgruft

mehr als 1000 Beiträge seit 17.07.2016

Seufz ..

Steht gleich im ersten Absatz meines Beitrages:

Es geht hierbei um die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ... nicht um die Kontrolle des individuellen Arbeitnehmers ob er seine vertragliche festgesetzte Arbeitszeit erreicht ....

Ist ganz einfach ....

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