Das Gericht hat doch entschieden das gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ( ua. Arbeitszeitgesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ) eine Arbeitszeiterfassung erforderlich ist. Ich denke das reicht nun vollkommen aus.
Wieso soll jetzt der Gesetzgeber noch vorschreiben wie das passiert? So kompliziert ist das doch nicht.
Wenn das Unternehmern die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst hat ist es selbst schuld wenn darauf hin eine Strafe/Geldbuße fällig wird.