Irgendwie hat der Autor nicht richtig verstanden, wie die Hinterlegung einer Sicherheit funktioniert. Es ist ja schön und gut, wenn die "Geier-Fonds" Informationen zum Verbleib des Goldes einklagen. Aber ich denke, die Bank für Internationale Zusammenarbeit ist ja nicht blöd, und wir das zur Sicherung des Kredites dienende Gold ja nicht in New York hinterlegt haben. Die Fonds müsste ja zuständige Einrichtung in Londonauf Herausgabe verklagen - und ein solcher Prozess dürfte sehr schwer zu gewinnen sein. Ich denke, die Fonds drängen darauf, das ihren Forderungen Vorrang eingeräumt wird - "damit man die Zecke aus dem Pelz hat".
Aber das die Fonds Zugriff auf das Gold bekommen, halte ich für ausgeschlossen.
MfG
Mr Hardware