Zwergallwissend schrieb am 12.11.2024 16:12:
( nochmal Hmm: soweit ich sehen kann muß keine andere Gesellschaft zur Rechtfertigung ihrer Ansprüche geschichtlich soweit zurückgreifen.)
Israel rechtfertigt sein Existenzrecht nicht mit dem Koran.
Aber so wie strolch21 zu schreiben,
dass die "Existenz Israels den Koran in Frage stellt" ist einfach nur Quatsch,
da im Koran den Israelis sogar das Land zugesprochen wird.
Fun Fact zur geschichtlichen Rechtfertigung irgendwelcher Ansprüche:
Das Wort China leitet sich vom Sanskrit-Wort cīna चीन ab, welches wiederum auf die chinesische Bezeichnung des Staates Qin (778–207 v. Chr.) oder des Staates Jin (11 Jh.–349 v. Chr.) zurückgeht.
Die Bezeichnung Zhōngguó (中國 / 中国 – „Reich der Mitte“) ist bereits seit dem 1. Jahrtausend v. Chr. in Gebrauch. Sie bezeichnet das Herrschaftsgebiet der verschiedenen Königreiche in der zentralchinesischen Ebene (中原, Zhōngyuán – „Zentralebene“), welches geographisch das Kerngebiet Chinas und die Wiege der chinesischen Kultur darstellt.