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  • jtajta, johann Potakowskyj

462 Beiträge seit 28.11.2004

In Österreich wurde mir noch nie Rechtshilfe bei einem Prozess bewilligt

Der Richter sagt in der erste Prozessrunde, dass er die Rechtshilfe
nicht bewilligen werde und meint, dass er ohnehin verpflichtet wäre,
mich rechtlich zu beraten. Es folgte dann immer ein Kaffeehausplausch
mit dem gegnerischen Anwalt, der völlig unhaltsame Behauptungen
aufstellte. Wenn mir dann irgendwann der Kragen geplatzt war und
meinte, dass ich auch noch da wäre, drohte man mir, mich aus dem Saal
zu weisen.
Im Protokoll stand dann, ich hätte auf einen Anwalt verzichtet. Bei
einem neuerlichen Antrag für Rechtshilfe für den Gang in die zweite
Instanz, den man ohne Anwalt nicht machen kann, sagte der Richter:
Ich habe ihnen doch gesagt, dass ich ihnen keinen Anwalt bewillige.

In Österreich gäbe es zwar ein Gesetz für die Beistellung eines
Anwalts,aber leider wird es durch die Gerichtpraxis zur Farce gemacht
und verhindert.

Was nützen Gesetze, die nicht vollzogen werden.


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