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  • Mr. Bigcock

348 Beiträge seit 14.09.2001

Kein Grundrecht auf kostenlosen Anwalt

Alex Kloss schrieb am 23. Dezember 2012 00:42

> Was an sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, haben die
> Urheber unseres Grundgesetzes für wichtig genug erachtet, es noch
> einmal gesondert in Art. 103 I GG zu erwähnen. Man bemerke, dass hier
> nicht eingeschränkt wird, dass mit "jedermann" nur diejenigen gemeint
> sind, die es sich auch leisten können.

Daraus lässt sich keineswegs herleiten, dass der Staat jedermann
einen kostenlosen Anwalt stellen muss. Ein allgemeines Grundrecht auf
einen Rechtsanwalt gibt es nicht. Und da, wo es der Gesetzgeber für
erforderlich hält, z. B. Strafverfahren mit dem Fall der notwendigen
Verteidigung, wird ggf. ein Rechtsanwalt beigeordnet.

> Eine solche Einschränkung würde natürlich nicht nur den Grundsatz der
> Rechtsstaatlichkeit verletzen, sondern auch den
> Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 I GG.

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Prozessfinanzierung - auch für
weniger vermögende Mitbürger. Beispielsweise
Rechtsschutzversicherungen, gewerkschaftlichen Rechtsschutz,
Mietervereine, private Prozessfinanzierer.... Dies würde jedoch der
linken Ideologie des Vollkaskostaates widersprechen, der einem die
Eigenverantwortung komplett abnehmen und sozialisieren soll.

Mr. Bigcock

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