Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2003

Kleine Ergänzung bzgl. Scheidung:

Seit dieser Reform besteht auch Anwaltspflicht für die beklagte
Partei, selbst bei Einvernehmlichkeit, Verzicht auf gegenseitige
Ansprüche, ohne Kinder. Sind knapp 1000€ für NICHTS. 

Bewerten
- +
Ansicht umschalten