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  • Mausefalle

mehr als 1000 Beiträge seit 19.07.2012

Re: Schon mal im Grundgesetz geschmöckert?

Mausklicker schrieb am 23. Dezember 2012 15:47

> Präambel
> Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor *Gott* und den Menschen,
> [...]

> Grundgesetz Art. 4 Absatz 1, 2:

> (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
> religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

> (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
> [...]

Hat beides nichts damit zu tun, dass Religionszugehörigkeit keine
Sonderrechte bedeuten sollte. "Ich hab Religion als muss ich keine
Steuern zahlen" läuft halt nicht.

> siehe auch Art. 19 Absatz 4

Naja, die Religiösen können sich ja dann gleich an die allerhöchste
Instanz wenden. Wenn es dann nicht geregelt wird, dann soll es
einfach nicht sein.

> Aber mittlerweile glaube ich, dass sich unsere Politiker jeden Morgen
> mit dem Grundgesetz den Arsch abputzen...

Wenn sie's auch so wenig verstehen wie Du, dann ist das doch
wenigstens eine praktische Verwendung.

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