Mausklicker schrieb am 23. Dezember 2012 15:47
> Präambel
> Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor *Gott* und den Menschen,
> [...]
>
> Grundgesetz Art. 4 Absatz 1, 2:
>
> (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
> religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
>
> (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
> [...]
Hat beides nichts damit zu tun, dass Religionszugehörigkeit keine
Sonderrechte bedeuten sollte. "Ich hab Religion als muss ich keine
Steuern zahlen" läuft halt nicht.
> siehe auch Art. 19 Absatz 4
Naja, die Religiösen können sich ja dann gleich an die allerhöchste
Instanz wenden. Wenn es dann nicht geregelt wird, dann soll es
einfach nicht sein.
> Aber mittlerweile glaube ich, dass sich unsere Politiker jeden Morgen
> mit dem Grundgesetz den Arsch abputzen...
Wenn sie's auch so wenig verstehen wie Du, dann ist das doch
wenigstens eine praktische Verwendung.
> Präambel
> Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor *Gott* und den Menschen,
> [...]
>
> Grundgesetz Art. 4 Absatz 1, 2:
>
> (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
> religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
>
> (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
> [...]
Hat beides nichts damit zu tun, dass Religionszugehörigkeit keine
Sonderrechte bedeuten sollte. "Ich hab Religion als muss ich keine
Steuern zahlen" läuft halt nicht.
> siehe auch Art. 19 Absatz 4
Naja, die Religiösen können sich ja dann gleich an die allerhöchste
Instanz wenden. Wenn es dann nicht geregelt wird, dann soll es
einfach nicht sein.
> Aber mittlerweile glaube ich, dass sich unsere Politiker jeden Morgen
> mit dem Grundgesetz den Arsch abputzen...
Wenn sie's auch so wenig verstehen wie Du, dann ist das doch
wenigstens eine praktische Verwendung.