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Avatar von 9-9-9
  • 9-9-9

mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.2004

Re: Erst einteignen, dann entrechten und schlussendlich ....

> ... versklaven.

> Dann bekommt jeder altrömisch dekadente FDPler¹ seine Leibeigenen.

> Ist nichts Neues. War alles schon sehr oft *normal*, wie ein
> flüchtiger Blick in ein beliebiges Geschichtsbuch zeigt.

> ..........................
> ¹ und wie die NEO-Prolls 
> sonsznoch so heißen.

"...ist der Zustand, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt
werden.

Nach der Legaldefinition des 1956 von den Vereinten Nationen
abgeschlossenen Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der
Sklaverei bedeutet Sklaverei die Rechtsstellung oder Lage einer
Person, an der einzelne oder alle der mit dem Eigentumsrecht
verbundenen Befugnisse ausgeübt werden, und «Sklave» eine Person in
einer solchen Rechtsstellung oder Lage.[1]

Bei der Sklaverei im engen Sinne der Geschichtsschreibung war das
Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu
verschenken und zu vererben, gesetzlich verankert. Die Sklavengesetze
regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der
Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie
auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen Sklaven
haltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit
und konnten z. B. die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften,
das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu
erlangen. Sklaverei konnte erblich sein – d. h. die Nachkommen von
Sklaven waren ebenfalls unfrei –, dies war jedoch nicht in allen
Sklaven haltenden Staatswesen der Fall. Unterschieden werden muss
auch zwischen lebenslangen und temporären Formen der Sklaverei.

In einem weiteren Sinne wird unter Sklaverei auch eine
Freiheitsberaubung und Nötigung von Menschen verstanden, die in der
Gesellschaft, in der sie sich ereignet, keine gesetzliche Grundlage
besitzt...." (Wiki)

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