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  • Abbreviatus

mehr als 1000 Beiträge seit 04.01.2011

Re: Kein Grundrecht auf kostenlosen Anwalt

Mr. Bigcock schrieb am 23. Dezember 2012 16:18

> Daraus lässt sich keineswegs herleiten, dass der Staat jedermann
> einen kostenlosen Anwalt stellen muss. Ein allgemeines Grundrecht auf
> einen Rechtsanwalt gibt es nicht. Und da, wo es der Gesetzgeber für
> erforderlich hält, z. B. Strafverfahren mit dem Fall der notwendigen
> Verteidigung, wird ggf. ein Rechtsanwalt beigeordnet.

Nun ja, dadurch aber, dass der Staat, bzw richtiger die Legislative,
Gesetze erlässt, welche die Bürger einschränken und gleichzeitig
Maßnahmen ergreift, dass dieselben Bürger sich dagegen nicht zur Wehr
setzen können, entzieht sich diese Legislative der Kontrolle durch
die Judikative und verletzt somit die Gewaltenteilung. 
Der Staat muss nicht zahlen, wenn ich gerne meinen Nachbarn verklagen
möchte (Zivilrecht). Sobald aber der Erlasser von Gesetzen auch
Solche erlassen kann, welche wirksam die Rechtewahrnehmung Einzelner
gegen ebendiese Gesetze erschwert, handelt es sich um Willkür. Der
Staat als Repräsentant seiner Bürger hat also natürlich die Pflicht,
seine Bürger zu schützen, auch und gerade vor einem übermächtigen
Staat. Wenn ein Staat dafür sorgt, dass einige Bürger ihre Rechte
weniger gut wahrnehmen können als Andere, kann er kein Rechtsstaat
sein.

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