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  • GoC

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Re: Kleine Ergänzung bzgl. Scheidung:

estraven60 schrieb am 23. Dezember 2012 13:18
> Seit dieser Reform besteht auch Anwaltspflicht für die beklagte
> Partei, selbst bei Einvernehmlichkeit, Verzicht auf gegenseitige
> Ansprüche, ohne Kinder. Sind knapp 1000€ für NICHTS. 

Worauf beziehst Du Dich genau? Man kann sich immer noch mit nur einem
Anwalt scheiden lassen.

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